Straßenfahrzeugwaagen, schräg eingebaut


Lässt Ihr Betriebsgelände den Einbau einer Straßenfahrzeugwaage nur in einer Schrägen zu, so ist dies, mit Genehmigung der Eichbehörde, möglich, wenn die Neigung (ab 16 m Brückenlänge) nicht mehr als 5% beträgt und Sie nachweisen können, dass keine wirtschaftlichere Einbaumöglichkeit besteht.

Wir bieten Ihnen hierzu die geeignete Straßenfahrzeugwaage WD10s an. Durch speziell entwickelte Lagertechnik wird die Neigung ausgeglichen und immer eine vertikale Krafteinleitung in die Wägezellen erzielt. Die “Hangabtriebskraft” des zu wägenden Fahrzeuges spielt hierbei keine Rolle.

Waagenbau Dohmen stellt gerne für Sie den Antrag bei der zuständigen Eichbehörde!