Die DIN 8119* ist Grundlage für die Berechnung von Brücken für Straßenfahrzeugwaagen.
Bei den Lastannahmen geht man davon aus, dass Straßenfahrzeugwaagen außerhalb der Hauptfahrspur eingebaut und nur mit max. 25 km/h befahren werden.
Die Brücken unterscheiden sich nach Brückenklassen (20, 30, 40, 50, 60), die der Gesamtlast des Belastungsfahrzeugs in t entsprechen. Für Radlasten von je 5 t sind Aufstandsflächen von l × b = 0,2 m × 0,4 m = 0,08 m² berücksichtigt. Einzelne Achslasten dürfen 13 t nicht überschreiten.
Die im Straßenverkehr zugelassene Achslast beträgt jedoch max. 10 t und ist Grundlage für die vorgesehene Achsanzahl in Bezug auf die angegebene Gesamtlast. Berücksichtigt sind Achsabstände nicht unter 1,5 m zwischen der 1. bis 3. Achse und 4. bis 6. Achse. Zwischen der 3. und 4. Achse beträgt der Mindestabstand 3 m. Für die Freiflächen vor und hinter einem Belastungsfahrzeug gilt eine Ersatzflächenlast von 1,67 t/m².
Ein Überschreiten der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Gesamtlast, auch Rad- und Achslasten, muss durch geeignete Maßnahmen und Hinweisschilder, aus allen Fahrtrichtungen gut erkennbar, verhindert werden.
Tabelle 1
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* Bezugsquelle: http://www.beuth.de/de